Maßregelungsverbot

Maßregelungsverbot
1. Allgemein: Verbot der Benachteiligung, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt (§ 612a BGB).
- 2. Tarifrecht: Klausel in einem nach Durchführung eines Arbeitskampfes abgeschlossenen  Tarifvertrag, nach der es verboten ist, Streikende oder „Rädelsführer“ beim Streik gegenüber Nichtstreikenden oder weniger aktiven Streikteilnehmern zu benachteiligen. Grundsätzlich im Rahmen der  Tarifautonomie zulässig. Einzelheiten sind umstritten: Z.B. ist es umstritten, ob den  Koalitionen das Recht zusteht, kraft Gesetzes entstandene Schadensersatzansprüche auszuschließen.

Lexikon der Economics. 2013.

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